Seit 2002 bin ich als Sachverständiger der Fachgebiete "Hochbau und Architektur" und "Honorare von Architekten" vor allem für Landesgerichte, aber auch für ausgewählte private Auftraggeber tätig. Ich habe unterschätzt, wie interessant, fachlich gewinnbringend und zugleich schwierig diese Tätigkeit ist. Mein Hauptinteresse gilt dabei der Konfliktlösung.
Bevor ich das eigentliche Gutachten schreiben kann, benötige ich einen gründlichen Befund aus allen Unterlagen und aus der örtlichen Befundaufnahme als intensive Einarbeitungsphase, bis sich ein 'Gespür' für den Sachverhalt einstellt. Ohne Erlangung einer klaren und umfassenden Sicht der Dinge ist mir das Risiko, ev. ein wesentliches Detail zu übersehen, zu groß. Das hat den Vorteil, dass ich sehr selten in die Lage komme, 'zurückrudern' zu müssen.
Der Aufwand dafür ist groß und kostet viel Zeit. Der Gewinn sind jedoch belastbare Gutachten, die gegen fallweise aufwändige Gegengutachten und beharrliche Infragestellungen durch Rechtsvertreter*innen Bestand haben. Es ist mir wesentlich, für meine Auftraggeber*innen ein verlässlicher Experte zu sein. Im Gerichtssaal oder auch bei außergerichtlichen Verhandlungen kann mich deshalb nichts aus der Ruhe bringen. Das schafft bei allen Beteiligten Vertrauen - und Selbstvertrauen.
Ein Resumee aus meiner Sachverständigenarbeit sind u.a. die Wertschätzung unseres Rechtswesens und Respekt vor der hohen Kompetenz unserer Richter*innen.
Themen
Bei der SV-Tätigkeit für die Gerichte ist die Kenntnis und Beachtung der eigenen 'Rolle' als Sachverständiger im Zivilprozess wichtig. Mir sind aber auch das Erkennen von Vergleichsmöglichkeiten im fachlichen Bereich und die Prozessökonomie ein Anliegen. Und ich schätze eine intensive Zusammenarbeit mit den Richter*innen, wenn es um die Lösung besonders komplexer Fälle geht. Dann kann die Frage "wie knacken wir die Nuss?" oftmals im vermeintlich trockenen Gerichtswesen zu erstaunlicher gemeinsamer Kreativität führen.
Ich erlaube mir, mit der Annahme von Privatgutachten restriktiv umzugehen. Zum einen haben Gerichtsgutachten Vorrang, andererseits nehme ich Privatgutachten gerne an, wenn es um interessante Herausforderungen geht. Andernfalls vermittle ich zumindest erfahrene Kolleg*innen. Nach klagsvorbereitenden Gutachten empfehle ich fallweise die Konfliktlösung durch ein außergerichtliches Verfahren, wenn mit dem Konflikt nur wenige Rechtsfragen verbunden sind und die Konfliktparteien und ihre Rechtsvertreter bereit und interessiert sind, diesen Weg zu versuchen.
Wenn sich beispielsweise bei der Ausarbeitung klagsvorbereitender Gutachten herausstellt, dass die wesentlichen Ursachen des Konflikts zwischen den Parteien vorwiegend fachlicher Natur sind, empfehle ich fallweise ein außergerichtliches Verfahren.Im Fall des Einverständnisses der Konfliktparteien wird zu Beginn des Verfahrens mit den Rechtsvertreter*innen ein maßgeschneidertes Verfahrensdesign nach den Regeln der Zivilprozessordnung und fallweise auch der Mediation ausgearbeitet, das im weiteren Verfahren strikt eingehalten und dokumentiert wird In der Regel können mit derartigen Verfahren Kosten und Zeit gespart werden. Zudem zeigt meine Erfahrung mit dieser Methode der Konfliktlösung bei fachlicher Beteiligung der Rechtsvertreter*innen in der Regel eine hohe Zufriedenheit der Beteiligten mit den von ihnen selbst unter fachlicher Begleitung erarbeiteten Ergebnissen.
Vor Bauarbeiten, Sprengungen oder zu sonstigen Dokumentationszwecken ist eine gründliche Beweissicherung wertvoll. Dabei kommt es darauf an, keinen Mangel und keine Abnutzung zu übersehen, ohne deshalb jeden Haarriss festzuhalten. Eine gute Beweissicherung ermöglicht, erforderlichenfalls ein Gutachten darauf aufbauen zu können, wenn die Beweise bereits unwiederbringlich 'vernichtet' sind, oder neue von alten Schäden eindeutig abgrenzen zu können.
Ich gerate als SV in Gerichtsverfahren und bei Privatgutachten immer wieder in die Situation, dass sich die Beteiligten von mir die Planung, Organisation und Betreuung der Mängelsanierung wünschen. Ich hatte bisher Glück und konnte derartige Fälle zum Vorteil aller erfolgreich abschließen. Die Annahme eines derartigen Auftrags ist jedoch mit sehr hohen Haftungsrisiken verbunden, insbesondere im Rahmen laufender Gerichtsverfahren - deshalb sind vorher klare Vereinbarungen und Abgrenzungen erforderlich. Für Privataufträge von Mängelsanierungen bleibt selten Zeit - bei Anfragen empfehle ich jedoch gegebenenfalls erfahrene Kolleg*innen.
Naturgemäß ist das Netzwerk an bekannten Richter*innen, Rechtsanwälten, SV-Kolleg*innen und Auftraggeber*innen mit den Jahren der Berufsausübung sehr groß geworden. Selbstverständlich stehe ich diesen Bekannten und Freund*innen immer beratend zur Verfügung. Auch sonstige Fragen zu meinen beruflichen Fachbereichen habe ich nur selten unbeantwortet gelassen, wie ich auch junge SV-Kolleg*innen oder Richter*innen auf der Suche nach geeigneten Sachverständigen berate. So viel Zeit muss sein ...
Referenzen
Nach erfolgreichem abschließen des privaten Gutachtens zu mangelhaften Ausführungen......
Durch meine Leistungen als Sachverständiger bei unzähligen Gerichtsverfahren habe ich mir das Vertrauen vieler Richter*innen und Rechtsvertreter*innen erworben. Sie schätzen meine sehr gewissenhafte Sachbearbeitung und die aktuelle fachliche Kompetenz und Erfahrung durch die ständige Ausübung meines Hauptberufs als Architekt, auf die ich bei aller Liebe zur Gutachterei nie verzichten werde. Die zusätzliche Qualifikation als Mediator ermöglicht weitere spezifische Anwendungen meiner beruflichen Erfahrungen aus unterschiedlichen Perspektiven, die ich als Sachverständiger einsetzen kann. Die Kombination dieser drei Berufe macht die SV-Tätigkeit spannend und bringt vermutlich den Mehrwert, den meine Kunden schätzen.